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   FG Saarland, 08.06.2010 - 2 K 1516/08   

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FG Saarland, 08.06.2010 - 2 K 1516/08 (https://dejure.org/2010,19188)
FG Saarland, Entscheidung vom 08.06.2010 - 2 K 1516/08 (https://dejure.org/2010,19188)
FG Saarland, Entscheidung vom 08. Juni 2010 - 2 K 1516/08 (https://dejure.org/2010,19188)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    § 32 Abs 4 S 1 Nr 2 Buchst c EStG 2002, § 45 SGB 10
    Nachweis der Ausbildungswilligkeit durch für die Familienkasse bestimmte, trotz angeblichen Irrtums nicht aufgehobene Bescheinigung der Agentur für Arbeit über den Bewerberstatus

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung von Kindergeld für ein lediglich als "ratsuchend" und nicht als "ausbildungssuchend" qualifiziertes Kind einer Antragstellerin; Ernsthafte Bemühungen um einen Ausbildungsplatz im Falle der Nichterfüllung objektiver Anforderungen an den Ausbildungsplatz durch ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 2c
    Kindergeld; Wirkung einer Bescheinigung der Bundesagentur für Arbeit zum Nachweis des Bemühens um eine Ausbildungsstelle

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Kindergeld - Wirkung einer Bescheinigung der Bundesagentur für Arbeit zum Nachweis des Bemühens um eine Ausbildungsstelle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2010, 2012
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BFH, 21.07.2005 - III S 19/04

    Kindergeld - Anforderungen an den Nachweis von Bemühungen um einen

    Auszug aus FG Saarland, 08.06.2010 - 2 K 1516/08
    Nach ständiger Rechtsprechung erfordert die Berücksichtigung eines Kindes gemäß § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c EStG, dass sich dieses ernsthaft um einen Ausbildungsplatz bemüht hat (BFH vom 15. Juli 2003 VIII R 71/99, BFH/NV 2004, 473; BFH vom 21. Juli 2005 III S 19/04 (PKH), BFH/NV 2005, 2207, und vom 24. Januar 2008 III B 33/07, BFH/NV 2008, 786).

    Die besondere Mitwirkungspflicht unter Einbeziehung des über 18 Jahre alten Kindes sieht § 68 Abs. 1 EStG ausdrücklich vor (BFH vom 21. Juli 2005 III S 19/04 (PKH), BFH/NV 2005, 2207).

    Das Bemühen um einen Ausbildungsplatz kann außer durch Meldung bei der Arbeitsvermittlung auch glaubhaft gemacht werden durch Suchanzeigen in der Zeitung, durch direkte schriftliche Bewerbungen an Ausbildungsstätten und ggf. darauf erhaltene Zwischennachrichten oder Absagen (BFH vom 21. Juli 2005 III S 19/04 (PKH), BFH/NV 2005, 2207, m.w.N.).

  • BFH, 19.06.2008 - III R 66/05

    Kindergeld: Die Meldung des Kindes bei der Agentur für Arbeit als Nachweis für

    Auszug aus FG Saarland, 08.06.2010 - 2 K 1516/08
    Um einer missbräuchlichen Inanspruchnahme des Kindergeldes entgegenzuwirken muss sich die Ausbildungsbereitschaft des Kindes durch belegbare Bemühungen um einen Ausbildungsplatz objektiviert haben (BFH vom 19. Juni 2008 III R 66/05, BFH/NV 2008, 1740 m.w.N.).

    Es liegt auch im Einflussbereich des Kindergeldberechtigten, Vorsorge für die Nachweise der Ausbildungswilligkeit des Kindes zu treffen (BFH vom 19. Juni 2008 III R 66/05, BFH/NV 2008, 1740).

  • BFH, 24.01.2008 - III B 33/07

    Ernsthaftes Bemühen um Ausbildungsplatz

    Auszug aus FG Saarland, 08.06.2010 - 2 K 1516/08
    Nach ständiger Rechtsprechung erfordert die Berücksichtigung eines Kindes gemäß § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c EStG, dass sich dieses ernsthaft um einen Ausbildungsplatz bemüht hat (BFH vom 15. Juli 2003 VIII R 71/99, BFH/NV 2004, 473; BFH vom 21. Juli 2005 III S 19/04 (PKH), BFH/NV 2005, 2207, und vom 24. Januar 2008 III B 33/07, BFH/NV 2008, 786).

    Die Nachweise für die Ausbildungswilligkeit des Kindes und für sein Bemühen, einen Ausbildungsplatz zu finden, hat der Kindergeldberechtigte beizubringen (BFH vom 24. Januar 2008 III B 33/07, BFH/NV 2008, 786).

  • BFH, 15.07.2003 - VIII R 79/99

    Neues zum Kindergeld: Auslegung des Begriffs der Berufsausbildung

    Auszug aus FG Saarland, 08.06.2010 - 2 K 1516/08
    Zweck der Vorschrift ist die Gleichstellung von Kindern, die noch erfolglos einen Ausbildungsplatz suchen, mit solchen Kindern, die bereits einen Ausbildungsplatz gefunden haben, da in typisierender Betrachtung davon ausgegangen werden kann, dass dem Kindergeldberechtigten auch in diesen Fällen regelmäßig Unterhaltsaufwendungen für das Kind erwachsen (BFH vom 15. Juli 2003 VIII R 79/99, BStBl II 2003, 843, sowie vom 7. August 1992 III R 20/92, BStBl II 1993, 103, unter Hinweis auf BTDrucks 10/2884, 102 f.).
  • BFH, 22.09.2011 - III R 30/08

    Bescheinigung über Zeiten der Ausbildungsuche nach § 58 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3a SGB

    Auszug aus FG Saarland, 08.06.2010 - 2 K 1516/08
    Die Revision war nach § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO zuzulassen, nachdem offensichtlich Sachverhalte wie dieser nicht nur vereinzelt vorkommen (dazu auch Finanzgericht des Saarlandes vom 9. September 2008, 2 K 1016/08, EFG 2008, 38) und beim BFH unter dem Az. III R 30/08 die Frage anhängig ist, auf welche Weise der Nachweis des ernsthaften Bemühens um einen Ausbildungsplatz zu führen ist.
  • BFH, 15.07.2003 - VIII R 71/99

    Kindergeld: fehlender Ausbildungsplatz

    Auszug aus FG Saarland, 08.06.2010 - 2 K 1516/08
    Nach ständiger Rechtsprechung erfordert die Berücksichtigung eines Kindes gemäß § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 2 Buchst. c EStG, dass sich dieses ernsthaft um einen Ausbildungsplatz bemüht hat (BFH vom 15. Juli 2003 VIII R 71/99, BFH/NV 2004, 473; BFH vom 21. Juli 2005 III S 19/04 (PKH), BFH/NV 2005, 2207, und vom 24. Januar 2008 III B 33/07, BFH/NV 2008, 786).
  • FG Köln, 13.03.2008 - 10 K 2174/07

    Abhängigkeit der Feststellung der Ausbildungsplatzsuche im Rahmen des § 32 Abs. 4

    Auszug aus FG Saarland, 08.06.2010 - 2 K 1516/08
    Ungeachtet der fehlenden Grundlagenfunktion einer solchen Bescheinigung ist der Senat der Auffassung, dass ihr solange eine Nachweisfunktion zukommt, wie sie nicht entsprechend § 45 SGB X zurückgenommen worden ist (insoweit ansatzweise a.A. FG Düsseldorf vom 11. August 2006 18 K 5042/05 Kg, EFG 2006, 1764 betr. eine Bescheinigung der Bundesagentur für Arbeit über beitragsfreie Zeiten der Ausbildungssuche für die Rentenversicherung; ansatzweise wie hier: FG Köln vom 13. März 2008 10 K 2174/07, EFG 2008, 1043).
  • BFH, 07.08.1992 - III R 20/92

    Kinderfreibetrag auch bei Übergangsleistungen aus § 11 SVG

    Auszug aus FG Saarland, 08.06.2010 - 2 K 1516/08
    Zweck der Vorschrift ist die Gleichstellung von Kindern, die noch erfolglos einen Ausbildungsplatz suchen, mit solchen Kindern, die bereits einen Ausbildungsplatz gefunden haben, da in typisierender Betrachtung davon ausgegangen werden kann, dass dem Kindergeldberechtigten auch in diesen Fällen regelmäßig Unterhaltsaufwendungen für das Kind erwachsen (BFH vom 15. Juli 2003 VIII R 79/99, BStBl II 2003, 843, sowie vom 7. August 1992 III R 20/92, BStBl II 1993, 103, unter Hinweis auf BTDrucks 10/2884, 102 f.).
  • FG Saarland, 09.09.2008 - 2 K 1016/08

    Einkommensteuer; Nachweis der Arbeitssuche eines Kindes durch Bescheinigung der

    Auszug aus FG Saarland, 08.06.2010 - 2 K 1516/08
    Die Revision war nach § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO zuzulassen, nachdem offensichtlich Sachverhalte wie dieser nicht nur vereinzelt vorkommen (dazu auch Finanzgericht des Saarlandes vom 9. September 2008, 2 K 1016/08, EFG 2008, 38) und beim BFH unter dem Az. III R 30/08 die Frage anhängig ist, auf welche Weise der Nachweis des ernsthaften Bemühens um einen Ausbildungsplatz zu führen ist.
  • FG Düsseldorf, 11.08.2006 - 18 K 5042/05

    Kindergeld; Ausbildungsplatz; Berufsausbildung; Rentenversicherung;

    Auszug aus FG Saarland, 08.06.2010 - 2 K 1516/08
    Ungeachtet der fehlenden Grundlagenfunktion einer solchen Bescheinigung ist der Senat der Auffassung, dass ihr solange eine Nachweisfunktion zukommt, wie sie nicht entsprechend § 45 SGB X zurückgenommen worden ist (insoweit ansatzweise a.A. FG Düsseldorf vom 11. August 2006 18 K 5042/05 Kg, EFG 2006, 1764 betr. eine Bescheinigung der Bundesagentur für Arbeit über beitragsfreie Zeiten der Ausbildungssuche für die Rentenversicherung; ansatzweise wie hier: FG Köln vom 13. März 2008 10 K 2174/07, EFG 2008, 1043).
  • FG Baden-Württemberg, 12.04.2011 - 6 K 3291/08

    Kindergeldanspruch - Ernsthafte Bemühungen um einen Ausbildungsplatz - Kein

    Schon deshalb kann sie nicht den Charakter eines Grundlagenbescheids haben, an den die Familienkassen gebunden wären (so auch Urteil des saarländischen FG vom 8. Juni 2010 2 K 1516/08, abrufbar bei juris, zu einer Bescheinigung der Berufsberatung zur Vorlage bei der Familienkasse,; ebenso Urteil des FG Köln vom 13. März 2008 10 K 2174/07, EFG 2008, 1043 und Urteile des FG Düsseldorf vom 21. Juli 2009 10 K 809/07, EFG 2010, 144 und vom 11. August 2006 18 K 5042/05 Kg, EFG 2006, 1764 zu einer von der Agentur für Arbeit zur Vorlage beim Rentenversicherungsträger erstellten Bescheinigung).

    Da es sich bei der Bescheinigung gerade nicht um einen Verwaltungsakt handelt (s.o.), ist es auch nicht möglich, ihr solange eine Nachweisfunktion zuzusprechen, wie sie nicht entsprechend § 45 des Zehnten Sozialgesetzbuchs (SGB X) zurückgenommen worden ist (so aber Urteil des saarländischen FG vom 8. Juni 2010 2 K 1516/08, EFG aaO).

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